Was ist Podologie?

Podologie leitet sich vom griechischen podos – für „Fuß“ und logos für „Lehre/Kunde“ ab. Podologie ist die Lehre vom Fuß und das Ziel ist die Erhaltung und Pflege des gesunden Fußes.

Der Podologe führt selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Mit dem in Kraft treten des Gesetzes über den Beruf der Podologin / des Podologen wurde dieser offiziell als Medizinal-Fachberuf anerkannt.

Unsere Leistungen:

  • Medizinische Fußpflege

  • Richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel, Nagelmykosen oder verdickten Nägeln

  • Hyperkeratosenbehandlungen

  • Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen

  • Behandlung von Clavi und Verrucae

  • Fachgerechtes Entfernen und Behandeln von Hühneraugen und Warzen

  • Druck- und Reibungsschutz

  • Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen

  • Orthonyxie

  • Anfertigung spezieller Nagelspangen bei eingewachsenen Nägeln

  • Nagelprothetik

  • künstlicher Nagelersatz

"Staatlich geprüfte Podologin"

Mitglied im "Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V."

Die Berufsbezeichnung Podologin ist gesetzlich geschützt, geregelt durch das Podologengesetz (PodG) vom 4. Dez. 2001.

Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen

Abschnitt 1 Erlaubnis

§ 1

Wer die Berufsbezeichnung "Podologin" oder "Podologe" führen will, bedarf der Erlaubnis. Die Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin" oder "Medizinischer Fußpfleger" darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.

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